Der Gesetzgeber hat darauf verzichtet, einzelne Indikationen aufzuführen. Cannabisblüten und -extrakte können daher für jede Indikation verordnet werden, wenn „eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung im Einzelfall nicht zur Verfügung steht“ oder wenn diese Leistung „im Einzelfall nach der begründeten Einschätzung des behandelnden Vertragsarztes unter Abwägung der zu erwartenden Nebenwirkungen und unter Berücksichtigung des Krankheitszustandes der oder des Versicherten nicht zur Anwendung kommen kann“.
Die Wirksamkeit einer Cannabis-Therapie muss somit in jedem Einzelfall durch einen Arzt geprüft und die Dosis bestimmt werden.
Als etablierte Indikationen für cannabisbasierte Medikamente gelten chronische – insbesondere neuropathische – Schmerzen, Clusterkopfschmerz, Spastik und schmerzhafte Muskelverspannungen bei MS, Appetitlosigkeit, Übelkeit und Erbrechen (auch Übelkeit und Erbrechen, welche durch Medikamente wie Opiate und Zytostatika ausgelöst sind). Aber auch bei vielen weiteren entzündlichen Erkrankungen wie Morbus Crohn, Colitis Ulcerosa und manchen psychiatrischen Erkrankungen wird Cannabis gemäß Literatur angewendet.